(1) Fr Metallhydrid-Speichersysteme sind die besonderen Verpackungsvorschriften des Abschnitts 4.1.6 einzuhalten.

(2) Durch diese Verpackungsanweisung sind nur Druckgefe abgedeckt, deren mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum 150 Liter und deren hchster entwickelter Druck 25 MPa nicht bersteigt.

(3) Metallhydrid-Speichersysteme, die den anwendbaren Vorschriften fr den Bau und die Prfung von Gas-Druckgefen des Kapitels 6.2 entsprechen, sind nur fr die Befrderung von Wasserstoff zugelassen.

(4) Sofern Druckgefe aus Stahl oder Druckgefe aus Verbundwerkstoff mit Stahlauskleidung verwendet werden, drfen nur solche eingesetzt werden, die gem Absatz 6.2.2.9.2 j) mit dem Kennzeichen "H" versehen sind.

(5) Metallhydrid-Speichersysteme mssen den Betriebsbedingungen, den Auslegungskriterien, dem nominalen Fassungsraum, den Bauartprfungen, den Losprfungen, den Routineprfungen, dem Prfdruck, dem nominalen Fllungsdruck und den Vorschriften fr Druckentlastungseinrichtungen fr ortsbewegliche Metallhydrid-Speichersystem entsprechen, wie sie in der Norm ISO 16111:2008 oder ISO 16111:2018 (Ortsvernderliche Gasspeicherbehlter - in Metallhydriden reversibel absorbierter Wasserstoff) festgelegt sind, und ihre Konformitt und Zulassung muss in bereinstimmung mit Unterabschnitt 6.2.2.5 bewertet werden.

(6) Metallhydrid-Speichersysteme mssen mit Wasserstoff bei einem Druck befllt werden, der den gem Norm ISO 16111:2008 oder ISO 16111:2018 festgelegten und in dem dauerhaften Kennzeichen auf dem System angegebenen nominalen Fllungsdruck nicht berschreitet.

(7) Die Vorschriften fr die wiederkehrende Prfung von Metallhydrid-Speichersystemen mssen der Norm ISO 16111:2008 entsprechen und in bereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.2.2.6 durchgefhrt werden; die Frist zwischen den wiederkehrenden Prfungen darf fnf Jahre nicht berschreiten. Zur Bestimmung, welche Norm zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prfung anwendbar ist, siehe Unterabschnitt 6.2.2.4.